Unsere Leistungen im Überblick

 

Kurzzeitpflege


Auch pflegende Angehörige kommen irgendwann an ihre Grenzen und brauchen eine Auszeit. Damit sie diese Pause in dem Wissen, dass Sie gut betreut sind, genießen können, übernehmen wir in dieser Zeit Ihre Versorgung. Die Pflegekassen bezuschussen einen Teil der Kosten, bis zu vier Wochen pro Jahr.

Verhinderungspflege


Die Verhinderungspflege springt immer dann ein, wenn der pflegende Angehörige aus verschiedenen Gründen nicht für die Pflege zur Verfügung steht. Es entstehen weder zusätzliche Kosten, noch werden andere Pflegeleistungen gekürzt. Vorausgesetzt, der Pflegeaufwand bleibt pro Tag unter 8 Stunden. Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, die unabhängig von anderen Leistungen von der Pflegekasse übernommen wird.

24-Stunden-Pflege

Wir bieten Ihnen ebenfalls die 24 Stunden Pflege an. Die Rund-um-die-Uhr-Betreuung durch eine unserer Pflegefachkräfte kann dauerhaft oder im Rahmen der Verhinderungspflege stattfinden. Auch das besprechen wir mit Ihnen.

Beratungseinsatz

Beziehen Sie ausschließlich Pflegegeld und keine ambulanten Sachleistungen müssen Sie in regelmäßigen Abständen einen Beratungseinsatz nutzen und gegenüber Ihrer Kasse nachweisen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Ratgeber.



 

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