Ratgeber


Pflegeantrag und Pflegegrade 1-5
 

Wenn Sie oder Ihre Angehörigen auf fremde Hilfe angewiesen sind, müssen Sie bei der Pflegversicherung einen Antrag stellen. Das kann telefonisch geschehen. Im Anschluss erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse ein Formular, dass es auszufüllen und zu unterschreiben gilt.

Daraufhin wird sich ein Gutachter bei Ihnen melden, um einen Vor-Ort-Termin auszumachen. Bei gesetzlich Versicherten handelt es sich dabei um einen Gutachter des MDK (MDK = Medizinischer Dienst der Krankenkasse). Bei Privatpatienten ist die Medicproof GmbH zuständig. 

Abschließend teilt Ihnen die Pflegekasse in einem schriftlichen Bescheid die Pflegebedürftigkeit und den ermittelten Pflegegrad mit. Ist Ihnen der zugewiesene Pflegegrad zu niedrig ist, können Sie Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen. Auch dabei unterstützen wir Sie.



Pflegegrade im Überblick
 

Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistungen
Pflegegrad 1 0 Euro 0 Euro
Pflegegrad 2 316 Euro / Monat 689 Euro / Monat
Pflegegrad 3 545 Euro / Monat 1.298 Euro / Monat
Pflegegrad 4 728 Euro / Monat 1.612 Euro / Monat
Pflegegrad 5 907 Euro / Monat 1.995 Euro / Monat


WICHTIG: Ohne Pflegegrad wird die Pflegeversicherung Sie nicht mit Geld- / Sachleistungen unterstützen. Jährliche Pauschbeträge für Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege werden erst ab Pflegegrad 2 gewährt.


Beratungseinsatz

Wenn Sie Pflegegeldempfänger sind, müssen Sie je nach Pflegegrad regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen. Dabei besprechen wir u.a. den Einsatz und die Beschaffung von Pflegemitteln, die Anpassung Ihres Zuhauses an Ihre Bedürfnisse, klären Pflegeprobleme, prüfen die eventuelle Hochstufung in einen anderen Pflegegrad und schulen Ihre Angehörigen.

Die Beratung findet bei Ihnen zu Hause statt. Nur so können wir uns ein ordentliches Bild über Ihre Gegebenheiten machen - Grundlage für nötige Verbesserungen und ein aussagekräftiges Protokoll.

Diese gesetzlich vorgeschriebene Beratung können alle mit Pflegegrad 1 freiwillig einmal im halben Jahr in Spruch nehmen, für Pflegegrad 2-5 ist die Beratung verpflichtend. Pflegegrad 2 und 3 müssen halbjährlich, 4 und 5 vierteljährlich beraten werden. Das übernehmen wir gern und rechnen auch das direkt mit der Kranken- / Pflegekasse ab.

 

Sprechen Sie uns gern darauf an.



 

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